Die Verständigung, ob Ihr Kind im nächsten Kindergarten- /Kinderkrippenjahr einen Platz in einer unserer Einrichtungen bekommt, erhalten Sie im Frühjahr (April).
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Hauptwohnsitz des Kindes
Kinder im verpflichtenden Betreuungsjahr
Betreuungsbedarf aufgrund beruflicher und/oder familiärer Verhältnisse
Geschwisterkinder in der gleichen Einrichtung oder in der Nähe befindlich
Ausgewogene Gruppenzusammensetzung
Kinder von Mitarbeiter*innen
Verpflichtendes Kinderbetreuungsjahr
Die Besuchspflicht für Kinder, die im Zeitraum von 2. September 2020 bis 1. September 2021 geboren sind, ist im Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (StKBBG, 2019) geregelt. Der Besuch des Kindergartens ist halbtags (ohne Essen, Materialbeitrag und sonstigen Kosten laut Tarifordnung) kostenlos.
Gerne können Sie auf unserer Homepage ein wenig schmökern: www.kib3.at
Dort finden Sie auch weitere Informationen über unsere Angebote.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Frühwirth - Leitung Kindergarten
0676/87425865 , kiga.straden@kib3.at
Christine Lackner - Leitung Kinderkrippe